Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Kompetente Beratung für Unternehmen
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von strafbaren Handlungen im geschäftlichen Umfeld. Wir bieten eine umfassende rechtliche Vertretung und Beratung in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, einschließlich der Verteidigung bei Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht
Betrug im Wirtschaftsstrafrecht (§ 263 StGB)
Betrug ist eine der häufigsten Straftaten im Wirtschaftsstrafrecht. Es geht hierbei um Täuschungshandlungen, die darauf abzielen, sich oder Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Wir verteidigen Sie in allen Phasen eines Betrugsverfahrens.
Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
Bei Subventionsbetrug handelt es sich um den Missbrauch von staatlichen oder öffentlichen Mitteln, um sich unrechtmäßig Subventionen zu sichern. Dies umfasst sowohl die falsche Angabe von Tatsachen als auch die unrechtmäßige Verwendung der Gelder.
Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)
Der Kapitalanlagebetrug betrifft falsche oder irreführende Angaben in Bezug auf Kapitalanlagen. Diese können erhebliche finanzielle Schäden für Investoren verursachen. Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs und begleiten Sie durch den gesamten Ermittlungs- und Gerichtsprozess.
Untreue (§ 266 StGB)
Die Untreue stellt ein schwerwiegendes Delikt dar, das den Missbrauch von anvertrauten Vermögenswerten betrifft. Wir vertreten Sie in Fällen, in denen Ihnen eine Vermögensschädigung durch Pflichtverletzung vorgeworfen wird.
Korruptionsdelikte
Korruptionsdelikte umfassen Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Auch Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr zählt zu diesen Straftaten. Unsere Expertise im Wirtschaftsstrafrecht ermöglicht eine fundierte Verteidigung in Korruptionsverfahren.
Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht bezieht sich auf Straftaten wie Steuerhinterziehung und andere Delikte, die gegen die steuerrechtlichen Vorschriften verstoßen. Wir verteidigen Sie gegen solche Vorwürfe und beraten Sie umfassend.
Insolvenzstraftaten
Wir verteidigen Sie bei Vorwürfen im Bereich der Insolvenzstraftaten, insbesondere bei:
Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO): Verzögerung der Insolvenzantragstellung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Bankrott (§§ 283 ff. StGB): Vorwürfe der Gläubigerbenachteiligung durch unrechtmäßige Vermögensverlagerungen oder -vernichtungen vor einer Insolvenz.
Rechtsanwaltskanzlei Renner
Warum Renner Rechtsanwalt?
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Erfahrung & Fachkompetenz: Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Wirtschaftsrecht und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.
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Individuelle Beratung: Wir nehmen uns Zeit, Ihre spezifischen Bedürfnisse zu verstehen und entwickeln präventive Strategien, um Risiken zu minimieren.
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Zuverlässigkeit: Sie können sich auf transparente Kommunikation und eine starke Vertretung vor Gericht verlassen.